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SNV - Heinz Ohlig
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| Montag, 09. Juni 2008 um 15:43 | ||||
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von uns schriftlich bestätigt werden. 2. Zahlung Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere im Rahmen von Delkrederabkom-men, gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen ist. 3. Eigentumsvorbehalt 3.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. 3.2. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns ab. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung hat der Besteller auf unser Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. 3.3. Unbeschadet unserer Einziehungsbefugnis ist der Besteller im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einziehung unserer Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange keine unserer Forderungen, insbesondere durch Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses oder sonstigem Vermögensverfall des Bestellers, überfällig ist. 3.4. übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sich-ernden Forderungen um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in. entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei. 3.5. Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung fort bis wir aus der Wechselhaftung entlassen sind. 4. Schlussbestimmungen 4.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Schecks und Wechsel, ist der Sitz unserer Firma. 4.2. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen soll der Besteller von uns schriftlich bestätigen lassen. |
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