SNV - Heinz Ohlig

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3.4.
übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sich-ernden Forderungen um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in. entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.

3.5.
Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung fort bis wir aus der Wechselhaftung entlassen sind.

4. Schlussbestimmungen

4.1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Schecks und Wechsel, ist der Sitz unserer Firma.

4.2.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen soll der Besteller von uns schriftlich bestätigen lassen.